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   OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10, 4 A 213/07, 4 A 147/10 (4 A 213/07)   

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https://dejure.org/2010,13194
OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10, 4 A 213/07, 4 A 147/10 (4 A 213/07) (https://dejure.org/2010,13194)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.10.2010 - 4 A 147/10, 4 A 213/07, 4 A 147/10 (4 A 213/07) (https://dejure.org/2010,13194)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 4 A 147/10, 4 A 213/07, 4 A 147/10 (4 A 213/07) (https://dejure.org/2010,13194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 76 Abs 1 Nr 4 BPersVG, § 77 BPersVG, § 21b BPersVG, Art 33 Abs 5 GG, § 24 PostPersRG
    Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten; Einleitung eines Beschlussverfahrens mehr als dreieinhalb Jahre nach übergangener Zustimmungsverweigerung und zwischenzeitlich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung der Befugnis zur gerichtlichen Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechten; Einleitung eines Beschlussverfahrens mehr als dreieinhalb Jahre nach übergangener Zustimmungsverweigerung und zwischenzeitlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    Deren Interessen können durch eine betriebsübergreifende Versetzung schon deswegen berührt sein, weil die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die jedenfalls eine Zustimmungsverweigerung als möglich erscheinen lässt (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24, BAGE 116, 223).

    Deren Schutz kann nicht erreicht werden, da ein versetzungswilliger Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat auch bei Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes sein Ausscheiden aus dem Betrieb letztlich nicht verhindern kann (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 f., BAGE 116, 223).

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, A-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, A-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10

    Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen, der weiteren Gerichtsakten 4 A 146/10 (vormals 4 A 193/07) - 8 K 3/05.PVB - sowie eines in dem letztgenannten Verfahren vorgelegten Ordners mit Feststellungsvermerken betreffend die in jenem Verfahren betroffenen Beamtinnen und Beamten Bezug genommen.

    Vorliegend besteht jedoch die Besonderheit, dass die in Rede stehenden Versetzungen durch die Stilllegung beziehungsweise Auflösung der SNI, A-Stadt, das heißt des Betriebes bedingt waren, dem die betroffenen Beamtinnen und Beamten zugeordnet waren, und zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, zu dem - folgt man der Ansicht des Beteiligten zu 1. im Verfahren 4 A 146/10, wonach von einer Stilllegung infolge der Einstellung der Geschäftstätigkeit der SNI, A-Stadt, ab etwa März 2000 auszugehen ist - die SNI, A-Stadt, bereits seit mehr als einem Jahr stillgelegt war, jedenfalls aber - teilt man die Ansicht der Beteiligten zu 2. - die mit Anweisung 013-2983/E vom 2.10.2010 verfügte förmliche Auflösung der SNI, A-Stadt, - 1.1.2002 - wirksam geworden ist.

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    Ist der Arbeitnehmer nicht mit der Versetzung einverstanden, kann der Betriebsrat seine Zustimmungsverweigerung darauf stützen, dass die Versetzung diesen ohne rechtfertigenden Grund benachteiligt (BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zu B II 3 a bb der Gründe, BAGE 66, 57).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    zum Beispiel BVerwG, Beschlüsse vom 9.12.1992 - 6 P 16/91 - NVwZ-RR 1993, 644, und vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 - NVwZ 2001, 206.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    zum Beispiel BVerwG, Beschlüsse vom 9.12.1992 - 6 P 16/91 - NVwZ-RR 1993, 644, und vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 - NVwZ 2001, 206.
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94

    Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10
    auch BVerwG, Beschlüsse vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 - und vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, beide zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10

    Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

    Der Sachverhalt unterscheide sich von demjenigen, der dem Verfahren 4 A 213/07 (jetzt: 4 A 147/10) zugrunde liege.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen, eines Ordners mit Feststellungsvermerken betreffend die verfahrensbetroffenen Beamtinnen und Beamten sowie der weiteren Gerichtsakten 4 A 147/10 (vormals 4 A 213/07) - 8 K 2/05.PVB - Bezug genommen.

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